Veruntreuung vs. Untreue - Strafrechtsexperte klärt auf!
Die §§ 133 und 153 des österreichischen Strafgesetzbuches (StGB) behandeln unterschiedliche Aspekte von Vermögensdelikten, nämlich die Veruntreuung und die Untreue. Beide Tatbestände betreffen den Missbrauch von anvertrautem Vermögen, unterscheiden sich jedoch in der Art und Weise, wie dieser Missbrauch erfolgt.
§ 133 StGB – Veruntreuung
Veruntreuung gemäß § 133 StGB liegt vor, wenn jemand ein ihm anvertrautes Gut mit dem Vorsatz, sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, zueignet. Ein wesentliches Merkmal der Veruntreuung ist das “Anvertrauen” des Gutes. Dies bedeutet, dass der Täter das Gut mit der Verpflichtung erhalten hat, es für einen bestimmten Zweck zu verwenden oder es zurückzugeben. Ein Beispiel aus der Rechtsprechung wäre ein Kassierer, der Geld aus der Kasse entnimmt und für persönliche Zwecke verwendet. Hierbei handelt es sich um eine klassische Veruntreuung, da das Geld dem Kassierer zur Verwaltung anvertraut wurde (Quelle: RIS-Justiz RS0093905).
§ 153 StGB – Untreue
Untreue nach § 153 StGB tritt ein, wenn jemand seine Befugnis missbraucht, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, und dadurch den anderen am Vermögen schädigt. Der Unterschied zur Veruntreuung besteht darin, dass bei der Untreue keine Zueignung des Gutes erforderlich ist. Vielmehr geht es um den Missbrauch einer Befugnis zum Nachteil des Vermögens eines anderen. Ein Beispiel wäre ein Geschäftsführer, der ohne Zustimmung des Unternehmens riskante Investitionen tätigt und dadurch einen finanziellen Schaden verursacht (Quelle: § 153 StGB).
Unterschiede anhand von Beispielen
Veruntreuung: Ein Mitarbeiter eines Unternehmens erhält Gelder zur Durchführung eines Projekts und verwendet diese stattdessen für private Zwecke. Hier liegt eine Veruntreuung vor, da das Geld ihm anvertraut wurde und er es unrechtmäßig für sich selbst verwendet hat.
Untreue: Ein Bankangestellter gewährt einem Freund einen Kredit ohne ausreichende Sicherheiten und entgegen den internen Richtlinien der Bank. Dies stellt Untreue dar, da er seine Befugnis missbraucht hat, über das Vermögen der Bank zu verfügen.
In der Rechtsprechung wird häufig die Abgrenzung zwischen diesen beiden Delikten thematisiert. Der Oberste Gerichtshof hat klargestellt, dass bei der Veruntreuung das Anvertrauen des Gutes im Vordergrund steht, während bei der Untreue die missbräuchliche Ausübung einer Befugnis entscheidend ist (Quelle: RIS-Justiz RS0094566).
Resümee
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sowohl die Veruntreuung als auch die Untreue den Schutz fremden Vermögens bezwecken, jedoch unterschiedliche Voraussetzungen und Tatmodalitäten aufweisen. Die genaue Abgrenzung kann in der Praxis komplex sein und hängt oft von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab.
Sollten Sie mit dem Vorwurf der Veruntreuung oder Untreue konfrontiert werden oder Geschädigter einer solchen Tat sein, zögern Sie nicht, unverzüglich einen Experten für Strafrecht mit der Klärung des Sachverhalts zu beauftragen, denn gerade bei komplexen Vermögensdelikten ist die Verteidigung durch einen Strafrechtsexperten unerlässlich.