Definition des Rechtsbegriffs Raumordnung
Raumordnung bezeichnet man in Folge einer bereits 1954 vom österreichischen. Verfassungsgerichtshof erstellten Definition als panmäßige und vorausschauende Gesamtgestaltung eines bestimmten Bereiches in Bezug auf dessen Verbauung. Dies im Besonderen hinsichtlich der Verbauung für Wohn- und Industiezwecke auf der einen Seite und für die Erhaltung von unbebauten Flächen unter anderem für zukünftige Vorsorge auf der anderen […]
