Das Baurecht in Österreich
Der Begriff Baurecht wird oft als Überbegriff für alle rechtlichen Aspekte verwendet, sowohl im privatrechtlichen als auch im öffentlich-rechtlichen Kontext, die mit der Errichtung von Gebäuden und der Widmung und Baureifemachung von Grundstücken im Zusammenhang stehen.
Öffentliches Baurecht und Raumordnungsrecht
Das Baurecht als Angelegenheit des öffentlichen Rechts umfasst allgemein alle Bestimmungen, die festlegen, wo und wie Bauaktivitäten durchgeführt werden dürfen. Dies bezieht sich auf die Rechtsvorschriften der Bauordnungen sowie die Raumordnungsgesetze.
Hinsichtlich des Baurechts und der Bauordnungen der einzelnen Bundesländer in Österreich gestaltet sich eine einheitliche Beschreibung der wichtigsten Baugesetze als herausfordernd, da es nicht nur eine, sondern neun verschiedene Bauordnungen in Österreich gibt. Das Bauwesen sowie das Baurecht und die Bauordnungen unterliegen der Landesgesetzgebung. Im Jahr 2008 wurden jedoch in den meisten Bundesländern die Bauvorschriften im Hinblick auf eine Harmonisierung der technischen Bestimmungen überarbeitet (vergleiche hierzu die OIB-Richtlinien 1 bis 6).
Bau- und Raumordnungsrecht sind als spezialisierte Bereiche des öffentlichen Rechts komplex und erfordern Fachkenntnisse von ausgewiesenen Spezialisten. Ohne umfangreiche Erfahrung ist es schwierig, die vielfältigen rechtlichen Regelungen und Rahmenbedingungen zu verstehen.
Rechtsanwalt Mag. Gamsjäger verfügt als einer von ganz wenigen Rechtsanwälten in Österreich über eine langjährige Praxis im öffentlichen Dienst bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck und Gemeinde Telfs, wo er selbst hunderte Baubewilligungen ausgestellt und Bauverhandlungen abgewickelt hat. Die abgeschlossene Verwaltungsdienstprüfung im öffentlichen Recht bestätigt dieses Spezialwissen.
Angefangen von der Flächenwidmung bis hin zur Baubewilligung – wir unterstützen Sie und Ihr Bauprojekt vollumfänglich
- Vertretung vor Behörden
- Rechtsberatung zu konkreten Bauverfahren und baurechtlichen Fragestellungen
- Rechtsberatung zu raumordnungsrechtlichen Angelegenheiten
- Wahrnehmung von Nachbarrechten und Rechten als Bauherr/Bauwerber
- Erstellung von Rechtsmitteln gegen negative Bescheide der Baubehörde