Die Aufforderung der Gemeinde:
Das Schreiben der Gemeinde nach erfolgreicher Feststellung der Wohnsitznutzung als Hauptwohnsitz:
Die Aufforderung
Die Gemeinde forderte unsere Mandantin auf, entweder die Freizeitwohnsitzabgabe zu bezahlen oder den Mittelpunkt ihrer familiären und beruflichen Lebensinteressen bekanntzugeben. Unsere Mandantin hatte versehentlich die Freizeitwohnsitzpauschale entrichtet, da sie diese mit einer regulären Gemeindeabgabe verwechselt hatte. Der Gemeinde lag die Annahme zugrunde, es handle sich um einen Zweitwohnsitz
Unser Einschreiten
Rechtsanwalt Gamsjäger übernahm umgehend die Vertretung und erwirkte zunächst eine Fristverlängerung bei der Gemeinde. In dieser Zeit verschaffte er sich ein genaues Bild der Lebenssituation unserer Mandantin. Durch das sorgfältige Ausfüllen des Erhebungsbogens sowie die gezielte Prüfung und Vorlage der Verbrauchsdaten im Ermittlungsverfahren zur Feststellung der Nutzungsart des Wohnsitzes konnte überzeugend dargelegt werden, dass der Mittelpunkt der familiären und beruflichen Lebensinteressen tatsächlich in der Gemeinde liegt. Dies gelang vor allem durch unsere fundierte rechtliche Expertise im Meldewesen und Abgabenrecht.
Fazit
Die Gemeinde stellte abschließend fest, dass unsere Mandantin einen ordnungsgemäßen Hauptwohnsitz begründet hat. Die drohende Freizeitwohnsitzabgabe konnte vollständig abgewendet werden. Der Fall zeigt: Mit rechtzeitiger, kompetenter Intervention und präziser Aufbereitung der Fakten lassen sich auch vermeintlich klare behördliche Forderungen erfolgreich abwehren.

