Das wurde unserer Mandantin seitens der Staatsanwaltschaft vorgeworfen:
Juristisch fundierte Stellungnahme führte zum Freispruch:
Der Vorwurf
Unsere Mandantin hatte während ihres Urlaubs in Österreich eine ärztliche Behandlung erhalten, die sie als nicht ordnungsgemäß empfand. Sie erstattete daraufhin eine Meldung an die zuständige Ärztekammer. Im Anschluss wurde gegen sie Strafanzeige erstattet und sie von der Staatsanwaltschaft wegen Verleumdung gemäß § 297 Abs 1 StGB angeklagt. Der Vorwurf wog schwer: Ihr wurde vorgeworfen, wissentlich falsche Anschuldigungen gegen den behandelnden Arzt erhoben zu haben.
Unser Einschreiten – Konsequente und faktenbasierte Verteidigung
Wir übernahmen sofort die Verteidigung und legten eine umfassende schriftliche Stellungnahme vor. Mit gezielten Beweisen konnten wir darlegen, dass unsere Mandantin tatsächlich ohne erforderliche Betäubungsmittel behandelt wurde und ihre Meldung somit auf tatsächlichen Wahrnehmungen beruhte. Durch die detaillierte Aufarbeitung des Sachverhalts und die Widerlegung der Vorwürfe gelang es, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht aufzuzeigen, dass kein vorsätzliches Handeln unserer Mandantin vorlag.
Fazit
Das Verfahren endete mit einem vollständigen Freispruch mangels Schuldnachweises. Unsere Mandantin wurde vollständig rehabilitiert und eine Eintragung ins Strafregister verhindert. Der Fall unterstreicht: Auch bei sensiblen Vorwürfen wie Verleumdung lohnt sich eine frühzeitige, professionelle und faktenstarke Verteidigung.

