Unterlassen der Hilfeleistung nach § 95 StGB
Unterlassene Hilfeleistung bezieht sich auf das rechtliche Delikt, das eintritt, wenn eine Person es versäumt, einer anderen in Not befindlichen Person Hilfe zu leisten, obwohl dies ohne erhebliche eigene Gefahr oder Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich gewesen wäre. Dieses Delikt wird durch Paragraph 95 des Strafgesetzbuches geregelt und ist darauf ausgelegt, die Solidarität und das […]


