Geplante Straferhöhung für illegale Freizeitwohnsitze - in Zukunft womöglich bis zu € 80.000,00 Strafe!
Dass das Land Tirol immer wieder im Zusammenhang mit dem Begriff “illegaler Freizeitwohnsitz” in Erscheinung tritt, ist schon längst kein Geheimnis mehr. Dies ist auch kein Wunder, denn die wunderschönen Bergkulissen, Wanderwege, Seen und Skipisten sind einfach zu verlockend, um sich einen Zweit- bzw. Freizeitwohnsitz zu ergattern, insbesondere wenn man die stark begrenzten Bauflächen im Land Tirol berücksichtigt.
Gemäß § 13a TROG 2022 können im Falle der illegalen Nutzung oder auch Überlassung eines Freizeitwohnsitzes derzeit bis zu € 40.000,00 an Geldstrafe von der Behörde ausgesprochen werden.
Diese Höchststrafe soll nunmehr erhöht werden – auf bis zu € 80.000,00. Die geplante Gesetzesänderung ist derzeit im Begutachtungsverfahren, wird aber wohl oder übel umgesetzt werden.
Sie wissen nicht, was ein illegaler Freizeitwohnsitz ist oder würden gerne die rechtliche Qualifikation Ihrer Liegenschaft abklären? Dann sollten Sie unverzüglich einen auf Freizeitwohnsitzrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Das Tiroler Raumordnungsgesetz bietet durchaus Möglichkeiten, einen illegalen Freizeitwohnsitz in einen legalen umzumünzen, zum Beispiel mit dem Institut der sogenannten “persönlichen Ausnahmebewilligung“.
Unsere Kanzlei hat schon zahlreiche Mandanten im Zusammenhang mit Freizeitwohnsitzen in Tirol vertreten. Wenn nötig, begleiten wir Sie auch bis zum Landesverwaltungsgericht.
Gerade jetzt, wenn die ohnehin schon hohen Strafen nochmals erhöht werden, ist es unerlässlich einen Experten mit der Abklärung Ihrer Wohnsitzsituation zu beauftragen. Denn was viele nicht wissen, im schlimmsten Fall droht sogar die Versteigerung Ihrer Liegenschaft!
Mehr Informationen zum Thema Freizeitwohnsitzrecht finden Sie weiters auch hier.