Freie Wahl des Verteidigers
Jeder Beschuldigte oder Angeklagte kann in Österreich zu jeder Zeit einen oder auch mehrere Verteidiger mit seiner rechtlichen Vertretung beauftragen. Alle österreichischen Rechtsanwälte sind als Verteidiger zugelassen, wenngleich die Wahl eines auf Strafverteidigung spezialisierten Rechtsanwalts für den Angeklagten oft die bessere Alternative ist. Die Kosten eines gewählten Verteidigers sind regelmäßig vom Auftraggeber zu tragen. Natürlich gilt auch für Innsbruck, dass Sie Ihre Wahlverteidigung selbst bestimmen.
Geld vom Staat bei Freispruch
Für den Fall, dass ein Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden kann, leistet der Bund auf Antrag einen geringen Pauschalbeitrag zu den Kosten des Verteidigers, der von den Gesamtkosten der Rechtsvertretung abgezogen werden kann, jedoch in der Regel die tatsächlichen Kosten einer Verteidigung nicht abdeckt. Die Rolle des Verteidigers im Strafverfahren ist vielfältig und anspruchsvoll. Zu seinen Aufgaben gehören die Beratung des Angeklagten, die Bewertung der Beweislage, die Vorbereitung der Verteidigungsstrategie, die Vertretung des Angeklagten vor Gericht und die Wahrung seiner Rechte während des gesamten Verfahrens und auch vor der Kriminalpolizei.
Wahlverteidiger sorgt für ein faires Verfahren
Ein wesentlicher Aspekt der Verteidigung besteht darin, sicherzustellen, dass der Angeklagte ein faires Verfahren erhält und dass seine Rechte gewahrt werden. Der Verteidiger arbeitet eng mit seinem Mandanten zusammen, um die Umstände des Falls zu verstehen und die bestmögliche Verteidigung aufzubauen. Darüber hinaus ist der Verteidiger oft die einzige Person, die für den Angeklagten eintritt und ihn vor möglichen Ungerechtigkeiten schützt. Er stellt sicher, dass alle rechtlichen Vorschriften korrekt eingehalten werden und dass keine Beweise rechtswidrig erlangt werden.