Persönliche Ausnahmebewilligung für einen Freizeitwohnsitz in Tirol
Im Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 besteht neben den umfassend angeführten Widmungsmöglichkeiten bzw. Verneinungen eines Freizeitwohnsitzes bezogen auf eine Widmung als Freizeitwohnsitz auch ein Paragraph, welcher für verzweifelte Eigentümer, die vor der Frage stehen, ob sie denn nun einen legalen Freizeitwohnsitz ihr Eigentum nennen können oder nicht, oftmals die letzte Hoffnung darstellt, wenn es darum geht einen Freizeitwohnsitz zu legalisieren.
Privilegierter Personenkreis
Vorab muss aber gesagt werden, dass diese Bestimmung nur auf einen beschränkten Personenkreis zugeschnitten ist. Da Häuser und Wohnungen oft im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung auf den Todesfall übergeben werden, könnten jedoch auch Sie sich früher oder später damit konfrontiert sehen. Schließlich kann man oft mit einem geerbten Elternhaus nichts anfangen, da man bereits beruflich und familiär gefestigt ist und das Elternhaus oftmals in einem anderen Ort gelegen ist. Verkaufen will man es aber dann doch oft nicht wegen alter, schöner Erinnerungen.
Aber auch wenn Sie aufgrund einer beruflichen oder familiären Situation gezwungen sind, Ihren Wohnort zu wechseln bzw Ihnen nicht zugemutet werden kann, den bisherigen Wohnsitz als Hauptwohnsitz zu nutzen, könnte folgende Bestimmung für Sie relevant sein.
Ausnahmebewilligung des Bürgermeisters
Gemäß § 13 Absatz 8 Tiroler Raumordnungsgesetz gilt Folgendes:
Weiters dürfen Wohnsitze aufgrund einer Ausnahmebewilligung des Bürgermeisters nach diesem Absatz oder aufgrund einer entsprechenden Ausnahmebewilligung nach früheren raumordnungsrechtlichen Vorschriften als Freizeitwohnsitze verwendet werden. Die Ausnahmebewilligung ist nur zu erteilen:
a) auf Antrag des Erben oder Vermächtnisnehmers, wenn die Voraussetzungen nach § 5 lit. a des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1996 vorliegen und der betreffende Wohnsitz dem Antragsteller oder anderen Personen nicht anderweitig der Befriedigung eines Wohnbedürfnisses dient,
b) auf Antrag des Schenkungsnehmers bei Schenkungen auf den Todesfall nach Eintritt des Todesfalls, wenn der Schenkungsnehmer zum Kreis der gesetzlichen Erben gehört und der betreffende Wohnsitz dem Antragsteller oder anderen Personen nicht anderweitig der Befriedigung eines Wohnbedürfnisses dient,
c) auf Antrag des Eigentümers des betreffenden Wohnsitzes oder des sonst hierüber Verfügungsberechtigten, wenn ihm aufgrund geänderter Lebensumstände, insbesondere aufgrund beruflicher oder familiärer Veränderungen, eine andere Verwendung des Wohnsitzes nicht möglich oder zumutbar ist, der Wohnsitz anderen Personen nicht anderweitig der Befriedigung eines Wohnbedürfnisses dient und der Antragsteller insbesondere im Hinblick auf seine persönlichen oder familiären Verhältnisse oder seine Rechtsbeziehung zum Wohnsitz ein Interesse am Bestehen des Wohnsitzes hat.
Gemäß § 13 Absatz 9 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 gilt eine solche Ausnahmebewilligung jedoch ausschließlich für den Inhaber dieser Ausnahmebewilligung und dessen Familie. Eine entgeltliche Überlassung des Freizeitwohnsitzes ist von Gesetzes wegen in diesem Falle nicht vorgesehen.
Wie Sie nun wissen, besteht hier eine Möglichkeit, den oftmals überschießenden Kontrollen der Gemeinden zu entgehen, indem Sie eine persönliche Ausnahmebewilligung für Ihren Freizeitwohnsitz beantragen.
Um eine persönliche Ausnahmebewilligung zu erlangen, ist jedoch die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes unerlässlich. Mag. Gamsjäger war vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer größeren Gemeinde Tirols beschäftigt und weiß daher genau, wie solche Anträge auszuformulieren sind, um den bestmöglichen Erfolg zu erzielen.
Während seiner mehr als 10-jährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt hat er unzählige Fälle hinsichtlich Freizeitwohnsitze in Tirol positiv für seine Mandanten erledigen können. Wenn Sie daher planen, eine persönliche Ausnahmebewilligung für Ihren Freizeitwohnsitz zu erlangen, ist ein spezialisierter Rechtsanwalt oft die einzige Möglichkeit um zu einem befriedigendem Ergebnis zu kommen. Gerne besprechen wir Ihren Fall in einem ersten, kostenlosen Beratungsgespräch und evaluieren gemeinsam Ihre Chancen bezüglich einer solchen Ausnahmebewilligung.