
Verteidigerkostenbeitrag im österreichischen Strafrecht – Ein Weg zu finanzieller Entlastung
Der Verteidigerkostenbeitrag im österreichischen Strafrecht ist ein oft unterschätztes Instrument, das zu Unrecht Angeklagten eine erhebliche finanzielle Unterstützung bieten kann. Insbesondere für Mandanten, die sich für einen spezialisierten Verteidiger entscheiden, kann dieser Beitrag einen entscheidenden Unterschied machen – nicht nur rechtlich, sondern auch finanziell. In den letzten Jahren haben unsere Mandanten durch diese Regelung insgesamt mehrere tausend Euro zurückerhalten, was die Relevanz und Wirksamkeit dieses Beitrags eindrucksvoll unterstreicht.
Was ist der Verteidigerkostenbeitrag?
Der Verteidigerkostenbeitrag, geregelt in § 393a der Strafprozessordnung (StPO), ist eine finanzielle Unterstützung des Bundes, die Angeklagten zusteht, wenn sie in einem Strafverfahren freigesprochen werden oder das Verfahren unter bestimmten Bedingungen eingestellt wird. Diese Unterstützung deckt notwendige Auslagen und einen Pauschalbetrag für die Verteidigerkosten ab, sofern kein Fall gemäß § 61 Abs. 2 StPO vorliegt. Die Regelung wurde 1983 eingeführt, um die finanzielle Belastung für zu Unrecht Angeklagte zu mildern.
Voraussetzungen für den Verteidigerkostenbeitrag
Der Anspruch auf den Verteidigerkostenbeitrag entsteht, wenn:
Ein Angeklagter freigesprochen wird und die Verfolgung nicht nur aufgrund einer Privatanklage oder der Anklage eines Privatbeteiligten erfolgte.
Das Strafverfahren gemäß § 215 Abs. 2, § 227, § 451 Abs. 2 oder § 485 Abs. 1 Z 3 StPO eingestellt wird.
Das Verfahren nach einer Wiederaufnahme oder Erneuerung gemäß § 353, § 362 oder § 363a StPO eingestellt wird.
Der Beitrag umfasst die notwendigen baren Auslagen und einen Pauschalbeitrag zu den Kosten des Verteidigers.
Höchstgrenzen des Verteidigerkostenbeitrags
Die Höhe des Pauschalbeitrags richtet sich nach dem Umfang, der Komplexität und dem Aufwand des Verfahrens. Die aktuellen Höchstgrenzen betragen:
30.000 Euro für Verfahren vor Schöffen- und Geschworenengerichten,
13.000 Euro für Verfahren vor einem Einzelrichter am Landesgericht,
5.000 Euro für Verfahren vor Bezirksgerichten.
In besonders langen oder komplexen Verfahren können diese Beträge um bis zu 100 % erhöht werden.
Finanzielle Entlastung in der Praxis: tausende Euro zurückerstattet
Ein Blick in die Praxis zeigt, wie wirkungsvoll der Verteidigerkostenbeitrag ist: In den letzten Jahren haben unsere Mandanten insgesamt mehrere tausend Euro zurückerhalten. Diese Rückerstattungen verdeutlichen, dass die Regelung nicht nur eine theoretische Möglichkeit darstellt, sondern eine reale finanzielle Entlastung für Betroffene bietet. Sie sind ein Beweis dafür, dass es sich lohnt, die eigenen Ansprüche geltend zu machen – besonders mit der Unterstützung eines spezialisierten Verteidigers, der die Erfolgschancen maximiert.
Warum sich ein spezialisierter Verteidiger lohnt
Ein spezialisierter Strafverteidiger bietet zahlreiche Vorteile:
Fachkenntnisse: Tiefgehendes Wissen im Strafrecht erhöht die Chancen auf einen Freispruch.
Strategische Verteidigung: Erfahrene Anwälte können Beweise anfechten oder Vergleiche aushandeln.
Komplexe Fälle: In aufwendigen Verfahren ist ihre Expertise oft entscheidend.
Finanzielle Vorteile: Mit Rückerstattungen von mehreren Zehntausend Euro in der Praxis kann die Investition in einen Spezialisten lohnend sein.
Die Tatsache, dass Mandanten solche Summen zurückerhalten haben, zeigt, wie wertvoll ein kompetenter Verteidiger sein kann – sowohl für den rechtlichen Erfolg als auch für die finanzielle Entlastung.
Fazit
Der Verteidigerkostenbeitrag gemäß § 393a StPO ist ein wichtiges Instrument zur Unterstützung von zu Unrecht Angeklagten. Mit Höchstgrenzen von bis zu 30.000 Euro und Rückerstattungen in Höhe von mehreren tausend Euro in der Praxis bietet er eine reale Chance auf finanzielle Entlastung. Ein spezialisierter Verteidiger kann dabei helfen, diese Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Betroffene sollten ihre Rechte kennen und professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen, um ihre Chancen zu maximieren.