Die Körperverletzung im österreichischen Strafrecht
Im Bereich des Strafrechts wird grundsätzlich als Körperverletzung jegliche Handlung angesehen, die die Gesundheit einer Person schädigt oder die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt.
Körperverletzungen, die strafrechtlich relevant sind, umfassen Verletzungen wie Blutergüsse, Schnitte, Prellungen und Knochenbrüche. Als geringfügige Beeinträchtigung, die noch keine Körperverletzung darstellt, können zum Beispiel eine leichte Hautrötung, kurzzeitiges Nasenbluten oder eine kleine Hautabschürfung am Daumen betrachtet werden.
§ 83 StGB – Körperverletzung
Welche Strafen drohen gemäß § 83 StGB “Körperverletzung”? Jemand, der eine andere Person am Körper verletzt oder deren Gesundheit schädigt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen bestraft werden.
Gleiches gilt für die Bestrafung von Personen, die eine andere Person am Körper misshandeln und dadurch fahrlässig Verletzungen oder Gesundheitsschäden verursachen.
Für den Fall, dass eine Körperverletzung an einer Person begangen wird, die mit der Überwachung der Beförderungsbedingungen oder der Steuerung eines Verkehrsmittels im öffentlichen Verkehr betraut ist, während sie ihre Aufgaben ausübt oder aufgrund ihrer Tätigkeit, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt werden.
§ 84 StGB – Schwere Körperverletzung
Welche Strafen drohen gemäß § 84 StGB “Schwere Körperverletzung”? Jemand, der eine andere Person am Körper misshandelt und dabei fahrlässig Verletzungen verursacht, die länger als vierundzwanzig Tage andauern, oder Berufsunfähigkeit, schwere Verletzungen oder Gesundheitsschäden verursachen, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
Ebenso werden Personen bestraft, die eine Körperverletzung an Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während der Ausübung ihrer Aufgaben oder Pflichten begehen.
Auch Personen, die mindestens drei separate Körperverletzungen ohne erkennbaren Grund und unter Anwendung erheblicher Gewalt begehen, werden bestraft.
Wer eine Körperverletzung begeht und dadurch fahrlässig eine schwere Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung verursacht, kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Ebenso werden Personen bestraft, die eine Körperverletzung begehen, bei der Lebensgefahr besteht, oder die gemeinsam mit mindestens zwei anderen Personen begangen wird oder wenn durch die Körperverletzung besondere Qualen zugefügt werden.
§ 85 StGB – Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen
Was bedeutet § 85 StGB “Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen”? Jemand, der eine andere Person am Körper misshandelt und dabei fahrlässig dauerhafte oder langanhaltende Folgen wie den Verlust oder eine schwere Beeinträchtigung der Sprache, des Sehvermögens, des Gehörs, der Fortpflanzungsfähigkeit oder erhebliche Verstümmelungen, auffällige Entstellungen, schweres Leiden, Siechtum oder Berufsunfähigkeit verursacht, kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Wird eine schwere Dauerfolge fahrlässig verursacht, kann die Strafe von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe reichen.
§ 86 StGB – Körperverletzung mit tödlichem Ausgang
Welche Strafen drohen gemäß § 86 StGB “Körperverletzung mit tödlichem Ausgang”? Jemand, der eine andere Person am Körper misshandelt und dabei fahrlässig deren Tod verursacht, kann mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft werden.
Wenn eine Körperverletzung zum Tod führt, kann die Strafe von einem bis zu fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe betragen.
§ 87 StGB – Absichtliche schwere Körperverletzung
Welche Strafen drohen gemäß § 87 StGB “Absichtliche schwere Körperverletzung”? Jemand, der einer anderen Person absichtlich schwere Körperverletzungen zufügt, kann mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft werden.
Wenn die Tat schwerwiegende dauerhafte Folgen hat, kann die Strafe von einem bis zu fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe betragen. Wenn die Tat den Tod des Opfers zur Folge hat, kann die Strafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe reichen.
§ 88 StGB – Fahrlässige Körperverletzung
Welche Strafen drohen gemäß § 88 StGB “Fahrlässige Körperverletzung”? Jemand, der fahrlässig eine andere Person am Körper verletzt oder deren Gesundheit schädigt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen bestraft werden.
Wenn der Täter nicht grob fahrlässig handelt, die verletzte Person mit dem Täter verwandt oder verschwägert ist, und die Tat keine schwerwiegenden Gesundheitsschäden oder Berufsunfähigkeit von mehr als vierzehn Tagen bei einer anderen Person verursacht, oder wenn der Täter ein Angehöriger eines gesetzlich geregelten Gesundheitsberufs ist und die Körperverletzung während seiner beruflichen Tätigkeit verursacht hat, wird der Täter nicht bestraft.
Jemand, der grob fahrlässig handelt oder unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol steht und dadurch eine Körperverletzung verursacht, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen bestraft werden.
Wenn die Tat schwerwiegende Körperverletzungen zur Folge hat, kann die Strafe bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen betragen. Bei grob fahrlässig begangenen Taten mit schweren Körperverletzungen, die eine größere Anzahl von Menschen betreffen, kann die Strafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe betragen.
§ 91 StGB – Raufhandel
Welche Strafen drohen gemäß § 91 StGB “Raufhandel”? Jemand, der an einer Schlägerei aktiv teilnimmt, kann allein wegen dieser Teilnahme mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen bestraft werden, wenn die Schlägerei zu schweren Körperverletzungen führt. Wenn die Schlägerei den Tod einer anderen Person verursacht, kann die Strafe bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe betragen.
Jemand, der an einem Angriff mehrerer Personen aktiv teilnimmt, kann allein wegen dieser Teilnahme mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen bestraft werden, wenn der Angriff zu Körperverletzungen führt. Wenn der Angriff schwere Körperverletzungen verursacht oder den Tod einer anderen Person zur Folge hat, kann die Strafe bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen betragen.
Jemand, der in einem Sicherheitsbereich bei einer Sportgroßveranstaltung an einer Schlägerei oder einem Angriff mehrerer Personen teilnimmt, kann allein wegen dieser Teilnahme mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen bestraft werden.
Es gibt keine Strafe für Personen, denen keine Schuld an der Teilnahme nachgewiesen werden kann.