Cannabislegalisierung in Deutschland - Auswirkungen auf österreichische "Grenzkiffer"
Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit haben Sie schon davon gehört. Deutschland legalisiert den Cannabisbesitz und Anbau. In diesem Artikel soll es aber nicht um die Legalisierung in Deutschland an sich gehen, sondern darum, inwiefern Sie als österreichischer Staatsbürger Probleme bekommen könnten, wenn Sie nach Deutschland reisen, dort Cannabis konsumieren und dann wieder nach Österreich zurückfahren.
Konsum von Cannabis ist in Österreich generell nicht strafbar- der meist damit einhergehende Besitz jedoch schon
Vorab muss erwähnt werden, dass Sie grundsätzlich als österreichischer Staatsbürger bzw. als EU-Bürger nichts befürchten müssen, wenn Sie in Deutschland Cannabis konsumieren. Die Situation verhält sich ähnlich wie mit den Niederlanden, wo Cannabis bzw. Marihuana schon längst legalisiert ist.
Prinzipiell ist der reine Konsum von Marihuana in Österreich auch legal. Der Konsum geht aber zwingend mit einem Besitz einher, hier reicht es schon aus, dass Sie einen “Joint” nur kurz in der Hand haben, denn damit haben Sie zumindest für diesen Moment die Verfügungsmacht über denselben und üben daher Besitz aus – vereinfacht ausgedrückt.
Daher werden Sie in Österreich beispielsweise auch in aller Regel nicht strafrechtlich geahndet, wenn Sie bei der Autofahrt “bekifft” aufgehalten werden, außer Sie haben natürlich Cannabis im Auto lagern. Dann könnte auch ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft mit anschließendem Gerichtsprozess auf Sie zukommen.
Verwaltungsstrafrechtliche Konsequenzen in Österreich
Wenn Sie jedoch mit dem Auto nach Deutschland reißen und dann, nachdem Sie dort Cannabis konsumiert haben, wieder mit dem Auto nach Österreich zurückfahren, können die gleichen verwaltungsstrafrechtlichen Konsequenzen wie bisher in Österreich auf Sie zukommen.
Generell gilt, dass gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Inbetriebnahme eines Fahrzeuges – ebenso eines Fahrades – verboten ist, wenn man entweder betrunken oder eben auch Suchtgift zu sich genommen hat.
Bei einem erstmaligen Verstoß droht der Führerscheinentzug für zumindest einen Monat und eine Verwaltungsstrafe von ca. € 800,00 – € 3.700,00. Wird zugleich ein Unfall in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand verschuldet, so beträgt der Führerscheinentzug bis zu drei Monate.
Gleichzeitig muss schon beim erstmaligen Verstoß ein Verkehrscoaching, ein positives amtsärztliches Gutachten für die Eignung zum Lenken eines KFZ wie auch eine verkehrspsychologische und fachärztliche Stellungnahme nachgewiesen werden.
Verweigerung der Vorführung zum Amtsarzt bzw. der Blutabnahme
Grundsätzlich muss bei einer polizeilichen Kontrolle ein sogenannter Anfangsverdacht auf eine Beeinträchtigung durch Suchtgift bestehen. Erhärtet sich dieser – beispielsweise durch gerötete Augen oder Cannabisgeruch – dann folgt eine Vorführung zum Amtsarzt, welcher die Beeinträchtigung durch Suchtgift feststellen muss. Entkräftet der Amtsarzt den Anfangsverdacht, dürfen Sie in der Regel wieder weiterfahren.
Verweigern Sie jedoch diese Maßnahmen, droht der Führerscheinverlust von bis zu 6 Monaten und eine Strafe von € 1600,00 – € 5.900,00. In jedem Fall empfiehlt es sich daher, diese Maßnahmen nicht zu verweigern.
Bis dato gelten keine Grenzmengen für THC wie beim Alkohol
Wird wie oben angeführt wird bezüglich dem Anfangsverdacht meist ein Speicheltest durchgeführt, ist dieser positiv, folgt die Vorführung zum Amtsarzt. Nur weil ein Speicheltest positiv ist, heißt das aber noch nicht, dass Sie tatsächlich beeinträchtigt sind, daher muss dies der Amtsarzt mit konkreten, anerkannten Tests durchführen. Es geht nämlich rein um die Beeinträchtigung im Straßenverkehr und nicht darum, ob Sie vor ein paar Tagen einen Joint geraucht haben.
Wenn der Amtsarzt dann die Beeinträchtigung feststellt, hat der Amtsarzt weiters einen Bluttest durchzuführen, aus dem dann genauer geschlossen werden kann, ob Sie zum Tatzeitpunkt (=Anhaltung mit dem KFZ) beeinträchtigt waren. Dieser kann jedoch nicht zwangsweise durchgeführt werden, jedoch drohen bei einer Verweigerung die oben genannten Strafen.
Wenn sich dann im Zeitpunkt des Bluttestes spuren von Cannabis in Ihrem Blut befinden, gilt dies automatisch als Beeinträchtigung, da bis dato keine Grenzwerte (wie beim Alkohol beispielsweise die 0,5 Promille) für Cannabis in Österreich gelten.
Unser Rat – “Kiffertrip” besser mit dem Zug oder als Beifahrer machen
Wir empfehlen jedenfalls, sollten Sie tatsächlich Cannabis unmittelbar vor der Autofahrt oder zumindest am selben Tag konsumiert haben, hier keine großen Wellen zu schlagen und im Falle einer Anhaltung bzw. bei einer diesbezüglichen Verdächtigung durch die Polizei keine amtsärztliche Untersuchung bzw. einen Bluttest zu verweigern. Stellt sich nämlich heraus, dass das Ergebnis des Bluttestes positiv ist, müssen Sie diese Kosten für das Labor, welches das Blut untersucht, auch noch bezahlen. Diese Kosten belaufen sich auf ca. € 600,00.
Die für Sie günstigste Variante ist daher, wenn Sie ohnenhin wissen, dass Sie Cannabis konsumiert haben, das “Leid” über sich ergehen zu lassen und schnellstmöglich die oben genannten Untersuchungen bzw. Coachings durchzuführen.
Wenn Sie jedoch wissen, dass Sie zwar vor einigen Tagen Cannabis konsumiert haben, jedoch zumindest Ihrer Meinung nach im Straßenverkehr nicht beeinträchtigt waren, kann dies oft schon beim Amtsarzt durch die oben genannten Tests bestätigt werden. Dann dürfen Sie in aller Regel auch wieder weiterfahren und wird nicht automatisch ein Bluttest durchgeführt, da in diesem Fall der Staat die Kosten für das Labor tragen müsste. Gleich verhält es sich natürlich, wenn der Bluttest negativ sein sollte. Jedoch ist Cannabis nachweislich mehrere Wochen im Blut ersichtlich. Da es keinen Grenzwert gibt, ist dies daher oftmals problematisch. In aller Regel sollte es daher auch keinen Anfangsverdacht geben, wenn Sie das letzte mal vor mehreren Wochen Cannabis konsumiert haben, da dann die jeweiligen Eigenschaften (rote Augen, Cannabisgeruch, langsame Reflexe) nicht vorliegen. Auch ein Speicheltest kann in aller Regel einen Konsum nur nachweisen, wenn dieser relativ kurzfristig erfolgte.
Wenn Sie aber die amtsärztliche Untersuchung bzw. den Bluttest verweigern, droht der Führerscheinverlust von bis zu 6 Monaten und damit einhergehend oft der Berufsverlust, wenn Sie für Ihre Arbeit ein KFZ benötigen, wohingegen dies bei einem Verlust des Führerscheins von nur 1 Monat oft verkraftbar ist bzw durch Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder einer Urlaubsvereinbarung geregelt werden kann.
Nur weil Sie vor der Polizei zugeben, dass Sie Cannabis konsumiert haben, müssen Sie nicht unbedingt auch befürchten, dass auch strafrechtliche Konsequenzen auf Sie zukommen. In der Regel reicht die Beeinträchtigung im Straßenverkehr nicht aus, um ein Strafverfahren gegen Sie einzuleiten, es sei denn, Sie haben eine größere Menge Cannabis in Ihrem Fahrzeug gelagert oder es wurde ein Unfall verschuldet. Es kann jedoch eine Mitteilung an die Gesundheitsbehörde gemacht werden.
Letztendlich sollten Sie immer eine Autofahrt dann vermeiden, wenn Sie Cannabis bzw. generell Suchtgift oder auch Alkohol konsumiert haben. Sollten Sie dennoch die neue Gesetzeslage in Deutschland “ausprobieren” wollen, empfehlen wir Ihnen, diesen Ausflug mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu machen bzw. zumindest als Beifahrer.