Bauen mit Verantwortung: § 18 Tiroler Bauordnung 2022 und die allgemeinen bautechnischen Erfordernisse
In der modernen Bauplanung und -ausführung spielt die Erfüllung bautechnischer Erfordernisse eine zentrale Rolle. § 18 der Tiroler Bauordnung 2022 (TBO 2022) legt fest, welche allgemeinen bautechnischen Anforderungen erfüllt sein müssen, um die Sicherheit, Gesundheit und Nachhaltigkeit baulicher Anlagen zu gewährleisten. Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Aspekte dieser Vorschrift und ihre Bedeutung für Bauherren und Planer.
Grundlegende Anforderungen
Die baulichen Anlagen müssen so geplant und ausgeführt werden, dass sie den Stand der Technik berücksichtigen und gebrauchstauglich sowie wirtschaftlich sind. Dabei müssen sie verschiedenen technischen Anforderungen genügen, die in § 18 TBO aufgeführt sind:
– Mechanische Festigkeit und Standsicherheit: Gebäude und ihre Teile müssen stabil und sicher konstruiert sein, um Belastungen wie Wind, Schnee oder Erdbeben standzuhalten.
– Brandschutz: Maßnahmen zum Brandschutz sind unerlässlich, um im Falle eines Feuers die Ausbreitung von Flammen und Rauch zu verhindern und die Evakuierung der Bewohner zu ermöglichen.
– Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz: Bauwerke müssen so gestaltet sein, dass sie keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Nutzer und die Umwelt haben.
– Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit: Die Sicherheit bei der Nutzung des Gebäudes und die Zugänglichkeit für alle, einschließlich Menschen mit Behinderungen, müssen gewährleistet sein.
– Schallschutz: Lärmschutzmaßnahmen sind wichtig, um die Lärmbelastung innerhalb und außerhalb des Gebäudes zu minimieren.
– Gesamtenergieeffizienz, Energieeinsparung und Wärmeschutz: Gebäude müssen energieeffizient sein und einen hohen Wärmeschutz bieten, um den Energieverbrauch zu minimieren.
– Informations- und Kommunikationstechnologie: Bei Neubauten und umfangreichen Renovierungen ist es erforderlich, gebäudeinterne Infrastrukturen für Hochgeschwindigkeitsinternet zu schaffen.
Dauerhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit
Diese Anforderungen müssen auch unter vorhersehbaren Einwirkungen und bei normaler Instandhaltung über einen wirtschaftlich angemessenen Zeitraum erfüllt werden. Dabei werden Unterschiede hinsichtlich der Lage, der Größe und der Verwendung der baulichen Anlagen berücksichtigt.
Gestaltung und Nutzung
Bauliche Anlagen müssen so gestaltet sein, dass sie ihrem Verwendungszweck entsprechend genutzt werden können, ohne erhebliche Erschwernisse zu verursachen. Besondere Rücksicht ist auf die Bedürfnisse von Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen zu nehmen. Das äußere Erscheinungsbild der Gebäude soll so gestaltet sein, dass es das Orts-, Straßen- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt.
Schutz vor schädigenden Einwirkungen
Bauteile, die schädigenden Einwirkungen ausgesetzt sind, müssen aus widerstandsfähigen Materialien hergestellt oder entsprechend geschützt werden. Zu den schädigenden Einwirkungen gehören:
– Umweltschadstoffe
– Witterungseinflüsse
– Erschütterungen
– Korrosive Einwirkungen
Fazit
§ 18 TBO stellt sicher, dass bauliche Anlagen in Tirol nicht nur sicher und funktional sind, sondern auch den modernen Anforderungen an Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit gerecht werden. Diese Vorschrift ist ein wesentlicher Bestandteil der Bauplanung und -ausführung und trägt dazu bei, dass Gebäude langlebig, wirtschaftlich und nutzerfreundlich sind. Für Bauherren und Planer ist es unerlässlich, diese Anforderungen zu kennen und zu berücksichtigen, um hochwertige und zukunftssichere Bauprojekte zu realisieren.