
Transparenz statt Amtsgeheimnis: Das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) 2025 – Ihre Rechte, unsere Expertise
Österreich startet neu in Sachen Informationsfreiheit:
Mit 1. September 2025 tritt das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft und ersetzt endgültig das bisherige Amtsgeheimnis-Regime. Was bedeutet das für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung? Und was tun, wenn Informationen trotz Gesetz nicht herausgegeben werden?
Wir klären auf – und setzen uns für Ihr Recht auf Information ein.
Was bringt das neue IFG ab 1. September 2025?
Das IFG markiert eine transparenzpolitische Wende: Statt Geheimhaltung gilt künftig der Grundsatz der Offenheit. Behörden auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene – aber auch Gerichte und ausgegliederte Einrichtungen – sind verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse aktiv zu veröffentlichen und auf individuelle Anfrage herauszugeben.
👉 Gut zu wissen: Alle Regelungen (außer der Registerpflicht) gelten ab dem 1. September 2025 direkt – ohne weiteren Übergangszeitraum (§ 20 IFG).
Was fällt unter das neue Recht auf Information?
Das IFG unterscheidet zwischen zwei Säulen:
Proaktive Veröffentlichungspflicht – Informationen von allgemeinem Interesse müssen online bereitgestellt werden (§ 4 IFG).
Individuelles Auskunftsrecht – Jeder Mensch kann Informationen bei Behörden einfordern (§ 1 iVm § 2 IFG).
„Information“ meint jede amtliche oder unternehmerische Aufzeichnung, unabhängig vom Format – ob E-Mail, Vertrag oder Datenbankeintrag (§ 2 Abs 1 IFG).
Was bedeutet “von allgemeinem Interesse”?
Alles, was einen breiten Personenkreis betrifft, gilt als „allgemeininteressant“. Verträge der öffentlichen Hand ab 100.000 Euro müssen immer veröffentlicht werden (§ 2 Abs 2 IFG). Damit sollen insbesondere größere Vergaben oder Aufträge transparent nachvollziehbar gemacht werden.
Das zentrale Informationsregister – ein Meilenstein
Zusätzlich zu den Websites der Behörden ist ein zentrales Informationsregister (§ 5 IFG) geplant. Verfügbar wird es, sobald es durch das BMF im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Drei Monate danach beginnt die Registerpflicht. Damit entsteht ein einheitliches Rechercheportal für ganz Österreich.
Unser Tipp: Wer künftig wissen will, wie öffentliche Gelder verwendet werden – schaut ins Register.
Wie funktioniert ein Informationsbegehren?
Wer gewünschte Informationen nicht online findet, kann ein Informationsbegehren schriftlich, mündlich oder telefonisch stellen (§ 7 Abs 1 IFG).
✅ Die Behörde muss innerhalb von 4 Wochen antworten (§ 8 Abs 1).
⏳ Bei komplexeren Fällen ist eine Verlängerung um weitere 4 Wochen zulässig (§ 8 Abs 2).
Und wenn nichts kommt? Dann besteht ein klar geregelter Rechtsschutz – wir vertreten Sie gerne!
Geheimhaltung bleibt möglich – aber mit Grenzen
Das IFG kennt sieben gesetzlich geregelte Ausnahmetatbestände (§ 6 IFG), z. B. bei:
Gefährdung der nationalen Sicherheit
Schutz personenbezogener Daten
Geschäftsgeheimnissen
Aber: Die Behörde muss immer eine Interessenabwägung durchführen. Ein pauschales „Das geht Sie nichts an“ reicht künftig nicht mehr.
🛡️ Wir prüfen für Sie, ob eine verweigerte Auskunft rechtmäßig ist – und setzen Ihre Ansprüche im Zweifel gerichtlich durch.
Was tun, wenn Auskunft verweigert wird?
Wird ein Antrag abgelehnt oder nicht rechtzeitig beantwortet, muss die Behörde innerhalb von 2 Monaten einen Bescheid erlassen (§ 11 IFG).
Gegen diesen Bescheid (oder bei Untätigkeit) steht Ihnen die Beschwerde an das zuständige Verwaltungsgericht offen – dieses muss wiederum binnen zwei Monaten entscheiden (§ 11 Abs 2–3 IFG).
👉 Wichtig: Auch eine Säumnisbeschwerde ist möglich – hier gelten besondere Fristen nach dem VwGVG (§ 14, § 16 VwGVG).
Ihre Vorteile durch das neue IFG
Das IFG bietet klare Vorteile für Bürger und Unternehmen:
✅ Mehr Transparenz: Das Ende des Amtsgeheimnisses schafft Kontrolle und Vertrauen.
⏱️ Schneller Zugang: Klare Fristen und einheitliche Verfahren.
📚 Rechtsklarheit: Strukturiertes Verfahren bei Ausnahmen.
🔍 Zentrale Auffindbarkeit: Das Informationsregister als “Google für Behördeninfos”.
Unser Versprechen: Wir helfen Ihnen, Ihre Informationsrechte rechtssicher und effektiv durchzusetzen.
Aber es gibt auch Herausforderungen…
🧾Verwaltungsaufwand: Gerade kleinere Gemeinden könnten überfordert sein.
⚖️ Weite Ausnahmen: Der breite Ausnahmekatalog birgt Missbrauchsrisiken.
🕓 Verzögerungen möglich: Fristverlängerungen und Nachholfristen können Transparenz ausbremsen.
📍 Keine Pflicht für kleine Gemeinden (< 5.000 Einwohner): Hier droht eine neue Transparenzlücke.
Fazit: Paradigmenwechsel mit Potenzial – und Risiken
Mit dem IFG 2025 schlägt Österreich ein neues Kapitel in Sachen staatliche Transparenz auf. Aber: Nur mit ausreichenden Ressourcen, einer bürgerfreundlichen Auslegung und konsequenter Umsetzung des Registers wird das Gesetz seinen Zweck erfüllen.
Sie wollen wissen, was der Staat weiß? Wir helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen.
Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei unterstützen wir Sie bei:
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