
Die geplante Ausweitung der elektronischen Fußfessel im österreichischen Strafvollzug ab September 2025
Einleitung
Elektronische Fußfesseln, auch als elektronische Überwachungsgeräte bekannt, sind eine fortschrittliche Alternative zur klassischen Inhaftierung. Sie ermöglichen es Strafgefangenen, ihre Strafe unter Hausarrest zu verbüßen, während ihre Bewegungen durch ein Überwachungssystem kontrolliert werden. Diese Maßnahme dient der Entlastung überfüllter Gefängnisse und fördert die Resozialisierung, indem Betroffene in ihrem sozialen Umfeld bleiben können. In Österreich wird die Nutzung elektronischer Fußfesseln durch eine Reform des Strafvollzugsgesetzes (StVG), die ab September 2025 in Kraft tritt, erheblich erweitert. Die maximale Reststrafe, für die eine Fußfessel genutzt werden kann, wird von 12 auf 24 Monate angehoben. Dieser Artikel erläutert die rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen, den praktischen Ablauf sowie die Ziele und Neuerungen dieser Reform.
Rechtliche Grundlage
Die Nutzung elektronischer Fußfesseln ist im Strafvollzugsgesetz (StVG), insbesondere in § 156c, geregelt, der den elektronisch überwachten Hausarrest als Strafverbüßungsform definiert. Seit dem 1. September 2010 besteht diese Möglichkeit, die nun durch eine Reform im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2025 ausgebaut wird. Die Reform, angekündigt vom Justizministerium am 13. Mai 2025, erweitert die maximale Reststrafe für die Nutzung einer Fußfessel von 12 auf 24 Monate. Ziel ist es, den Bundeshaushalt zu entlasten, die Überbelegung in Justizanstalten zu reduzieren und die Resozialisierung zu verbessern.
Jüngste Reform
Die ab September 2025 geltende Reform des Strafvollzugsgesetzes bringt wesentliche Änderungen für den Einsatz elektronischer Fußfesseln. Sie zielt darauf ab, das Strafvollzugssystem effizienter und flexibler zu gestalten. Die wichtigsten Neuerungen sind:
Reformbestandteil | Beschreibung |
---|---|
Erweiterung der Reststrafe | Fußfesseln sind nun bei bis zu 24 Monaten Reststrafe anwendbar (vorher 12 Monate). |
Frühere Information | Strafgefangene werden bei der Vorladung zur Haftstrafe über die Möglichkeit informiert. |
Erweiterte Bewegungsfreiheit | Genehmigte Personen erhalten größere Bewegungsfreiheit im Freien. |
Sozialarbeiter-Einsatz | Die Organisation „Neustart“ unterstützt bei der Beurteilung der Eignung. |
Bedingte Entlassung | Keine Ablehnung aus präventiven Gründen, wenn die Hälfte der Strafe verbüßt ist; Entscheidungen für längere Strafen durch Gremien mit Laienrichtern. |
Zusätzlich führt die Reform Maßnahmen wie ein allgemeines Handyverbot für Insassen (mit Ausnahmen), die rechtliche Grundlage für Störsender und die Ausstattung von Gefängniswärtern mit Bodycams, Tasern und Pfefferspray ein, um die Sicherheit in Justizanstalten zu erhöhen.
Antragstellung und Entscheidungsprozess
Strafgefangene werden bereits bei der Vorladung zur Haftstrafe über die Möglichkeit einer elektronischen Fußfessel informiert. Ein Antrag kann unmittelbar nach der Verurteilung gestellt werden, wobei die Haftvollstreckung bis zur Entscheidung ausgesetzt wird (§ 156d Abs. 4 StVG). Die zuständige Justizanstalt entscheidet über den Antrag, was mehrere Monate dauern kann. Aufgrund der strengen Kriterien und der Komplexität des Verfahrens wird rechtliche Unterstützung dringend empfohlen.
Zulässigkeit und Ausschlüsse
Die elektronische Fußfessel steht nicht allen Strafgefangenen offen. Sie ist auf Personen mit einer Reststrafe von maximal 24 Monaten beschränkt. Ausgeschlossen sind Verurteilte wegen schwerer Gewalt- oder Sexualdelikte, da hier ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht. Für Sexualstraftäter gelten zusätzliche Anforderungen: Sie müssen mindestens die Hälfte ihrer Strafe (mindestens drei Monate) verbüßt haben, und eine positive Prognose muss vorliegen, dass sie die Maßnahme nicht missbrauchen (§ 156c Abs. 1a StVG).
Die Voraussetzungen für den elektronisch überwachten Hausarrest umfassen:
Voraussetzung | Beschreibung |
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Wohnsituation | Geeignete Wohnadresse erforderlich. |
Beschäftigung | Geeignete Tätigkeit, z. B. Ausbildung, Kinderbetreuung oder gemeinnützige Arbeit. |
Einkommen | Ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt. |
Versicherung | Kranken- und Unfallversicherung erforderlich. |
Einverständnis | Schriftliche Zustimmung aller Haushaltsmitglieder. |
Keine Missbrauchsgefahr | Sicherstellung, dass keine Gefahr des Missbrauchs besteht (§ 156c Abs. 1 StVG). |
Praktische Umsetzung
Die elektronische Überwachung erfolgt durch ein technisch ausgereiftes System:
Komponente | Funktion |
---|---|
Basisstation | In der Unterkunft installiert, empfängt Signale und führt Kontrollanrufe durch. |
Fußfessel | Funk-Sende-Einheit am Knöchel, überwacht Anwesenheit oder Abwesenheit. |
Alkoholtests | Möglichkeit von Alkoholtests an der Basisstation. |
Überwachungszentrum | Zentrales Zentrum in Wien überwacht die Einhaltung der Auflagen. |
Die Kosten betragen 22 Euro pro Tag, entfallen jedoch, wenn die Fußfessel anstelle einer Untersuchungshaft genutzt wird.
Ziele und Vorteile
Die Reform verfolgt mehrere Ziele:
Kosteneinsparung: Weniger Inhaftierungen reduzieren die Belastung des Bundeshaushalts.
Entlastung der Gefängnisse: Elektronische Überwachung schafft Platz in Justizanstalten.
Förderung der Resozialisierung: Der Verbleib im gewohnten Umfeld unterstützt die gesellschaftliche Wiedereingliederung.
Diese Maßnahmen unterstreichen die Bedeutung alternativer Strafvollzugsformen, die sowohl wirtschaftliche als auch soziale Vorteile bieten.
Zusätzliche Maßnahmen
Neben der Ausweitung der Fußfesseln bringt die Reform weitere Änderungen:
Maßnahme | Beschreibung |
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Handyverbot | Allgemeines Verbot für Insassen, mit Ausnahmen für offizielle Notwendigkeiten. |
Störsender | Rechtliche Grundlage für den Einsatz von Störsendern in Gefängnissen. |
Ausrüstung | Gefängniswärter erhalten Bodycams, Taser und Pfefferspray. |
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Sicherheit und Verwaltung in Justizanstalten zu verbessern.
Fazit
Die Ausweitung der elektronischen Fußfesseln ab September 2025 ist ein bedeutender Schritt hin zu einem moderneren Strafvollzug in Österreich. Sie bietet eine flexible Alternative zur Haft, die Kosten spart, Gefängnisse entlastet und die Resozialisierung fördert. Die strengen Voraussetzungen und der komplexe Antragsprozess erfordern jedoch eine sorgfältige Vorbereitung und oft rechtliche Unterstützung. Elektronische Fußfesseln sind somit nicht nur eine technologische Innovation, sondern auch ein Beitrag zu einem humaneren und effektiveren Justizsystem.