Einstellung des Ermittlungsverfahrens - Vorwurf der Vergewaltigung u.a
Vergewaltigung, fortgesetzte Gewaltausübung, Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung
Dies waren die Vorwürfe gegen unseren Mandanten. Konkret zog er vergangenes Jahr mit seiner damaligen Freundin zusammen, die Beziehung ging insgesamt schon sechs Jahre. Das vermeintliche Opfer warf unserem Mandanten vor, er habe den Geschlechtsverkehr gegen ihren Willen durchgeführt, zudem habe er sie permanent kontrolliert und psychischen Druck ausgeübt. Zumindest hat sie dies so bei der Polizei angegeben.
Kontradiktorische Zeugeneinvernahme ausschlaggebend für Verfahrenseinstellung
Bei sogenannten Sexualdelikten findet vor Anberaumung einer Hauptverhandlung immer die kontradiktorische Zeugeneinvernahme statt. Dies ist für den Beschuldigten die letzte Möglichkeit um Fragen an das Opfer zu stellen.
In unserem Fall ergab die kontradiktorische Zeugeneinvernahme, dass sämtliche Vorwürfe vollkommen haltlos waren. Das vermeintliche Opfer widersprach sich mehrmals im Vergleich zur Aussage vor der Polizei. Konkret gab diese zum nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehr an, dass sie sich nur gedacht habe, sie wolle jetzt keinen Geschlechtsverkehr, setzte aber keinerlei Handlungen oder Äußerungen dahingehend.
Da sich der nicht einvernehmliche Geschlechtsverkehr daher nur im Kopf des vermeintlichen Opfers abspielte, diese aber in keinster Weise – weder wörtlich noch mit sonstigen körperlichen Gesten – zu erkennen gab, dass sie mit dem Geschlechtsverkehr nicht einverstanden war, musste das Verfahren eingestellt werden. Das vermeintliche Opfer verhielt sich ganz im Gegenteil nämlich immer so wie die letzten sechs Jahre auch, wenn es Geschlechtsverkehr mit unserem Mandanten hatte. Insgesamt bestand daher kein strafrechtliches Substrat um unseren Mandanten anzuklagen.
Resümee
Zusammengefasst entging unser Mandant daher glücklicherweise einer mindestens 2-jährigen Haftstrafe. Durch umfassende Beratung und Fragestellung in der kontradiktorischen Zeugeneinvernahme gelang es der Verteidigung die Vorwürfe zu entkräften.
Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger Mag. Stefan Gamsjäger