Neue Höchstgrenzen für Verteidigerkostenbeiträge
§ 393a der österreichischen Strafprozessordnung (StPO) regelt den Anspruch auf Kostenersatz für die Verteidigung in Strafverfahren. Dieser Paragraph sieht vor, dass der Staat einem Angeklagten, der freigesprochen wurde oder dessen Verfahren nach einer Hauptverhandlung eingestellt wurde, unter bestimmten Voraussetzungen einen Beitrag zu den Kosten der Verteidigung leisten muss. Die Kosten umfassen notwendige baren Auslagen und einen Pauschalbeitrag zu den Anwaltskosten, wobei die Höhe des Beitrags nach der Art des Verfahrens gestaffelt und durch festgelegte Obergrenzen begrenzt ist.
Die konkreten geplanten Änderungen
Die aktuellen Höchstbeträge sollen laut aktuellen Diskussionen und Vorschlägen wesentlich erhöht werden, um den gestiegenen Kosten der Rechtsverteidigung und der Komplexität moderner Rechtsfälle gerecht zu werden. Die neuen vorgeschlagenen Höchstbeträge für Kostenersatz nach Freispruch oder Einstellung des Verfahrens sind wie folgt gestaffelt:
– Nach einem Freispruch vor einem Bezirksgericht: bis zu 5.000 Euro (bisher 1.000 Euro).
– Bei Verfahren vor einer Einzelrichterin oder einem Einzelrichter: 13.000 Euro (bisher 3.000 Euro).
– Beim Schöffen- oder Geschworenengericht: 30.000 Euro (bisher 5.000 bzw. 10.000 Euro).
Bei „komplexen“ Verfahren können die Grenzen um die Hälfte überschritten werden.
Zielsetzung des Gesetzgebers
Die vorgeschlagenen Änderungen dienen dem Ziel, die finanzielle Belastung von Personen zu mindern, die in einem Strafverfahren freigesprochen wurden oder deren Verfahren eingestellt wurde. Durch die Übernahme eines Teils der Kosten durch den Staat wird eine gerechtere Lastenverteilung angestrebt. Dies trägt zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit bei und verhindert, dass die finanzielle Belastung eines Strafverfahrens zu einer unzumutbaren Hürde für die Verteidigung wird.
Positiver Ausblick in die Zukunft – Kostenrisiko sinkt erheblich
Die geplanten Änderungen im Rahmen des § 393a StPO stellen eine signifikante Entwicklung im österreichischen Rechtssystem dar und zielen darauf ab, die Gerechtigkeit und Zugänglichkeit des Systems zu verbessern. Indem sie sicherstellen, dass freigesprochene Angeklagte einen realistischeren Beitrag zu ihren Verteidigungskosten erhalten, markieren diese Änderungen einen wichtigen Schritt in Richtung einer gerechteren Behandlung von Angeklagten im strafrechtlichen Prozess.
Gute und fachspezifische Arbeit kostet Geld, dies ist allgemein bekannt. Oft können nur durch einen spezialisierten Strafverteidiger Verfahren eingestellt oder Freiprüche erzielt werden. Durch diese neue Regelung wird diesen Kosten nun – endlich – Rechnung getragen und sinkt somit auch die Hemmschwelle, gutes Geld in einen spezialisierten Strafverteidiger zu investieren.