Schwerer Betrug - Rechtsanwaltskanzlei Gamsjäger erreicht Einstellung des Verfahrens
Der Vorwurf
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe sich in einen E-Mail Account einer Tiroler Firma gehackt und in weiterer Folge eine bereits ausgestellte Rechnung gefälscht und erneut an den Geschäftspartner der Tiroler Firma – ein Unternehmen in Niederösterreich – versendet, nur diesmal mit seinem eigenen IBAN versehen. Der Mandant war bereits einschlägig vorbestraft, dadurch geriet er noch schneller ins Visier der Ermittlungsbehörden.
Der Beschuldigte wurde selbst zum Opfer
Immer wieder kursiert der Begriff des sogenannten “Identitätsdiebstahls” im Netz. Letztendlich folgte auch die Staatsanwaltschaft unserer Argumentation, dass der Mandant selbst Opfer eines solchen Identitätsdiebstahls wurde. Wer diesen letztendlich begangen hat, ist bis heute unklar, jedenfalls aber reicht allein die Tatsache, dass ein fremder IBAN auf einer gefälschten Rechung vorhanden ist, nicht aus um den Inhaber dieses Bankkontos des Betruges zu beschuldigten bzw. in weiterer Folge zu verurteilen, auch wenn derjenige bereits einschlägig wegen Betrug vorbestraft ist.
Resümee
Letztendlich gelang es der Verteidigung, sämtliche Vorwürfe gegen unseren Mandanten entkräften zu können. Durch eine ausführliche schriftliche Stellungnahme sowie die Aushändigung sämtlicher Kontoauszüge konnte erwiesen werden, dass die Vorwürfe gegen unseren Mandanten haltlos sind. Es erfolgte die Einstellung des Verfahrens.
Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger Mag. Stefan Gamsjäger