Schwere Nötigung § 106 StGB
Was ist Schwere Nötigung?
Schwere Nötigung ist ein Straftatbestand im österreichischen Strafgesetzbuch (§ 106), der besonders schwerwiegende Fälle der Nötigung behandelt. Nötigung selbst bedeutet, jemanden mit Gewalt oder durch Drohung zu etwas zu zwingen, was diese Person nicht will. Bei der schweren Nötigung kommen erschwerende Umstände hinzu, die das Vergehen noch gravierender machen.
Wann liegt eine Schwere Nötigung vor?
Eine Nötigung wird als “schwer” eingestuft, wenn eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Drohung mit schwerwiegenden Übeln (§106 Abs. 1 Z 1):
Der Täter droht mit besonders schweren Konsequenzen, wie z.B. dem Tod, schwerer Körperverletzung, Verstümmelung, Brandstiftung, oder der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz oder gesellschaftlichen Stellung.
Versetzung in einen qualvollen Zustand (§106 Abs. 1 Z 2):
Die genötigte Person muss durch die Tatmittel für längere Zeit Qualen erdulden. Dies können körperliche Schmerzen, schwere Angstzustände oder Depressionen sein.
Schwerwiegende Beeinträchtigung des Opfers (§106 Abs. 1 Z 3):
Das Ziel der Nötigung ist von besonderer Bedeutung für das Opfer, wie etwa Zwang zur Prostitution oder zur Mitwirkung an einer pornographischen Darbietung.
Erhöhte Strafen bei schweren Folgen:
Die Strafen für schwere Nötigung sind härter als bei einfacher Nötigung:
-Grundstrafe: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
-Schwere Folgen: Wenn die Nötigung einen Selbstmordversuch oder andere schwerwiegende Folgen hat, kann die Strafe auf bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden.
Zusammenfassung:
Schwere Nötigung nach §106 StGB liegt vor, wenn eine Nötigung unter besonders gravierenden Umständen stattfindet, wie etwa bei Drohung mit extremen Übeln oder der Versetzung des Opfers in qualvolle Zustände. Die Strafen sind entsprechend höher und reichen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
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