
Schwarzbau in Tirol: Was Eigentümer jetzt wissen müssen (TBO 2022)
Schwarzbau, also unbefugte Bauarbeiten, stellt ein bedeutendes Thema im Baurecht dar. In Tirol werden die Anforderungen und Verfahren für Bauvorhaben durch die Tiroler Bauordnung 2022 (TBO 2022) geregelt. Dieser Artikel erläutert die Bestimmungen zur Schwarzbau in der TBO 2022, beleuchtet die rechtlichen Konsequenzen und stellt eine neue Möglichkeit vor, die nachträgliche Genehmigungen für alte Bausünden wohl ermöglichen wird
Definition und rechtliche Grundlage
Ein Schwarzbau liegt vor, wenn Bauarbeiten ohne die erforderliche Baugenehmigung oder Bauanzeige durchgeführt werden oder wenn diese nicht den genehmigten Plänen entsprechen. Die TBO 2022 definiert in § 28 die Bauvorhaben, die einer Baugenehmigung oder einer Bauanzeige bedürfen, sowie Ausnahmen von diesen Pflichten. Beispielsweise sind folgende Maßnahmen gemäß § 28 Abs. 3 und § 52b Abs. 3 TBO von der Genehmigungs- oder Anzeigepflicht ausgenommen:
Maßnahmen im Inneren von Gebäuden, sofern allgemeine bautechnische Erfordernisse nicht wesentlich berührt werden.
Der Austausch von Fenstern und Balkontüren, wenn die äußere Gestaltung des Gebäudes nicht wesentlich verändert wird.
Jede Abweichung von diesen Vorschriften, insbesondere bei baulichen Maßnahmen, die die Außenansicht oder die räumliche Einordnung betreffen, wird als Schwarzbau eingestuft. Eine Abweichung kann zudem eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen.
Strafen und Konsequenzen für Schwarzbau
Gemäß § 67 TBO 2022 können Verstöße gegen die Bauvorschriften als Verwaltungsstraftaten geahndet werden. Die Strafen variieren je nach Schwere des Verstoßes und reichen von 100 bis 10.000 Euro. Zusätzlich können Behörden gemäß § 42 (Mängelbehebung, Baueinstellung) und § 46 (Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes) Maßnahmen anordnen, wie:
Die sofortige Einstellung der Bauarbeiten durch die Baupolizei.
Den Abriss oder die Anpassung des Bauwerks, um den gesetzmäßigen Zustand wiederherzustellen.
Strafen und Maßnahmen bei Schwarzbau
Verstoß | Rechtsgrundlage | Mögliche Strafe/Maßnahme |
Bauen ohne Baugenehmigung oder Bauanzeige | § 67 TBO 2022 | Geldstrafe von 100 bis 10.000 Euro |
Nichtbeachtung von Baubescheiden | § 67 TBO 2022 | Geldstrafe von 100 bis 10.000 Euro |
Fortsetzung von Bauarbeiten trotz Einstellungsanordnung | § 42 TBO 2022 | Sofortige Baueinstellung durch Baupolizei |
Nichtbeseitigung eines ungenehmigten Bauwerks | § 46 TBO 2022 | Anordnung des Abrisses oder der Anpassung |
Neue Regelung zur nachträglichen Genehmigung
Eine bedeutende Neuerung im Umgang mit Schwarzbau wurde in den Medien beschrieben. Diese Regelung ermöglicht es Eigentümern, Bauwerke, die vor mehr als 35 Jahren errichtet wurden, nachträglich genehmigen zu lassen. Die Regelung bzw. die nachträgliche Genehmigung gilt insbesondere für folgende Verstöße:
Gebäude, die zu hoch gebaut wurden.
Bauwerke, die die vorgeschriebenen Abstände zu Nachbargrundstücken nicht einhalten.
Gebäude, deren Position um bis zu 1,2 Meter von der genehmigten Lage abweicht.
Diese neue Möglichkeit bietet eine Chance, alte Bausünden zu legalisieren, ohne dass ein Abriss erforderlich ist. Eigentümer sollten sich an einen spezialisierten Anwalt wenden, um die Voraussetzungen und das Verfahren für einen Antrag auf nachträgliche Genehmigung zu klären.
Fazit
Schwarzbau bleibt in Tirol ein komplexes Thema mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen. Die TBO 2022 legt klare Regeln für Baugenehmigungen und -anzeigen fest und sieht strenge Strafen für Verstöße vor. Die neue Regelung zur nachträglichen Genehmigung von Bauwerken, die älter als 35 Jahre sind, stellt eine bedeutende Erleichterung für Eigentümer dar, die mit alten Bausünden konfrontiert sind. Dennoch ist eine genaue Prüfung durch die Baubehörde erforderlich, um die Anwendbarkeit dieser Regelung zu bestätigen. Eigentümer sollten sich einen Fachanwalt wenden, um die Möglichkeiten einer nachträglichen Genehmigung zu klären und mögliche Risiken zu minimieren.