Hausfriedensbruch nach § 109 StGB
Was ist Hausfriedensbruch?
Hausfriedensbruch bezeichnet das unrechtmäßige Betreten oder Verweilen in einer Wohnung, einem Haus oder einem umfriedeten Besitztum gegen den Willen des Berechtigten. Dieses Delikt ist in Paragraph 109 des Strafgesetzbuches geregelt und schützt das Hausrecht der Personen.
Paragraph 109: Hausfriedensbruch
Paragraph 109 des Strafgesetzbuches unterteilt den Hausfriedensbruch in zwei unabhängige Tatbestände:
-Erzwingen des Eintritts mit Gewalt oder Drohung: Dies betrifft das gewaltsame oder durch Gewaltdrohung erzwungene Eindringen in die Wohnstätte eines anderen. Dies ist strafbar mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen.
-Schutz weiterer Räumlichkeiten: Der Schutzbereich des zweiten Absatzes ist umfangreicher und umfasst nicht nur private Wohnstätten, sondern auch Räume, die zum öffentlichen Dienst oder zur Ausübung eines Berufes oder Gewerbes dienen, sowie direkt angrenzende umfriedete Bereiche.
Juristische Fachbegriffe einfach erklärt
Hausrecht: Das Recht einer Person, über den Zutritt zu ihrem Wohnraum oder Eigentum zu entscheiden.
Umfriedeter Raum: Ein durch Zäune, Mauern oder andere Barrieren abgegrenzter Bereich, der zu einem Gebäude gehört.
Gewalt: Die Anwendung physischer Kraft, um den Widerstand einer Person zu überwinden. Dazu gehört auch die Beschädigung von Eigentum, um Zugang zu erlangen.
Beispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Eine Person bricht die Tür einer Wohnung auf, um Zutritt zu erlangen, während die Bewohner abwesend sind. Dies stellt einen Hausfriedensbruch dar, da Gewalt angewendet wurde, um in die Wohnung einzudringen.
Beispiel 2: Jemand droht, das Fenster einzuschlagen, wenn nicht freiwillig Einlass gewährt wird. Auch dies fällt unter Hausfriedensbruch, da hier mit Gewalt gedroht wird, um in die Wohnstätte einzudringen.
Zusammenfassung
Hausfriedensbruch ist ein ernstes Delikt, das die Privatsphäre und das Eigentumsrecht der Menschen schützt. Wenn Sie glauben, dass Ihr Hausrecht verletzt wurde, oder wenn Sie Fragen zum Hausfriedensbruch haben, zögern Sie nicht, sich an unsere Kanzlei zu wenden.