Falschaussage nach § 288 StGB
Allgemeine Informationen zu § 288 StGB
Der § 288 StGB ist ein wichtiger Bestandteil des Strafrechts, da er die Grundlage für die Ahndung von Falschaussagen vor Gericht schafft. Diese Vorschrift soll sicherstellen, dass alle Beteiligten im Gerichtsverfahren – seien es Zeugen, Auskunftspersonen oder Sachverständige – die Wahrheit sagen. Die Wahrheitsfindung ist essenziell für die Gerechtigkeit und die korrekte Urteilsfindung.
Es gibt verschiedene Formen der Falschaussage, die unterschiedlich schwer bestraft werden, je nachdem, ob die falsche Aussage unter Eid gemacht wurde oder nicht und in welchem Rahmen die Aussage erfolgt ist (Gericht, Untersuchungsausschuss, Ermittlungsverfahren).
Detaillierte Erläuterung der Absätze des § 288 StGB
Absatz 1: Falschaussage vor Gericht ohne Eid
Dieser Absatz bezieht sich auf Personen, die als Zeugen oder Auskunftspersonen bei ihrer formellen Vernehmung falsch aussagen oder als Sachverständige falsche Befunde oder Gutachten erstellen. Die Strafe hierfür beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsentzug. Beispiele sind:
-Ein Zeuge, der behauptet, ein bestimmtes Ereignis nicht gesehen zu haben, obwohl er anwesend war.
-Ein Sachverständiger, der ein Gutachten erstellt, das absichtlich falsche Informationen enthält.
Absatz 2: Falschaussage unter Eid
Hier wird die Strafe verschärft, wenn die falsche Aussage unter Eid gemacht wird oder mit einem Eid bekräftigt wird. Die Strafe reicht von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug. Ein Eid ist eine feierliche Erklärung, die Wahrheit zu sagen, oft mit einer religiösen oder rechtlichen Beteuerung. Ein Beispiel wäre ein Zeuge, der unter Eid falsch schwört, einen Unfall nicht beobachtet zu haben.
Absatz 3: Falschaussage vor Untersuchungsausschüssen und Disziplinarbehörden
Dieser Absatz erweitert die Strafbarkeit auf falsche Aussagen in Verfahren vor Untersuchungsausschüssen des Nationalrates oder Disziplinarbehörden des Bundes, eines Landes oder einer Gemeinde. Ein Beispiel wäre eine falsche Aussage vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss.
Absatz 4: Falschaussage in Ermittlungsverfahren
Hier wird festgelegt, dass auch falsche Aussagen in Ermittlungsverfahren vor der Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft oder der Europäischen Staatsanwaltschaft strafbar sind. Beispiele wären:
-Eine falsche Aussage gegenüber der Kriminalpolizei während eines Ermittlungsverfahrens.
-Ein falsches Gutachten, das in einem Ermittlungsverfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft eingereicht wird.
Wichtige Ergänzungen und Details
- Missbrauch der Amtsgewalt: Wenn ein Beamter wissentlich eine falsche Aussage protokolliert, erfüllt er ebenfalls den Tatbestand des § 288 StGB, da der Zweck dieser Vorschrift die Wahrheitsfindung durch das Gericht schützt.
- Strafmaß und Tatbestand: Absatz 2 des § 288 StGB beschreibt nicht nur strafverschärfende Umstände, sondern bildet einen eigenen Tatbestand, der den in Absatz 1 beschriebenen Tatbestand verdrängt.
- Tatbeiträge und Teilnahme: Personen, die den Täter in seinem Tatentschluss bestärken oder ihn unterstützen, können ebenfalls nach § 288 StGB bestraft werden.
- Echte Konkurrenz: Falsche Beweisaussagen können in Konkurrenz zu anderen Straftatbeständen wie Verleumdung oder Urkundenfälschung stehen, wenn sie im Zusammenhang mit weiteren Straftaten begangen werden.
Praktische Beispiele zur Veranschaulichung
Um die Anwendung von § 288 StGB in der Praxis besser zu verstehen, betrachten wir zwei hypothetische Szenarien:
- Falschaussage eines Zeugen: Ein Zeuge behauptet vor Gericht, einen bestimmten Vorfall nicht gesehen zu haben, obwohl er tatsächlich anwesend war und alles beobachtet hat. Diese falsche Aussage könnte zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen, wenn sie ohne Eid abgegeben wurde.
- Falsches Gutachten eines Sachverständigen: Ein Sachverständiger erstellt ein Gutachten, das bewusst falsche Informationen enthält, um einen Angeklagten zu entlasten. Wenn dieses Gutachten vor Gericht verwendet wird, könnte der Sachverständige ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
Zusammenfassung
Zusammengefasst schützt § 288 StGB die Integrität des Justizsystems, indem er sicherstellt, dass alle vor Gericht gemachten Aussagen der Wahrheit entsprechen. Falschaussagen und falsche Gutachten werden streng bestraft, um die Wahrheitsfindung nicht zu gefährden.
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