Exclusive legal advice requires time and precision - two essential parameters of our working method
There is no question that time is a precious resource. Nevertheless, it cannot be denied that a significant time commitment is often essential in order to enforce justified claims before courts or authorities or to prove innocence before criminal courts. Our obligation as your legal representative is to analyze your individual legal problem in detail and present it convincingly. The time we invest ultimately benefits your legal matter.
The fee agreement between client and lawyer - the cornerstone for honest and transparent cooperation
Vor Ihrer Beauftragung erhalten Sie ausführliche Informationen zu den Honorarbedingungen unserer Kanzlei, dies entweder schon beim telefonischen Erstgespräch oder per E-Mail. Die Anwaltsvollmacht, die Sie ebenfalls vorab erhalten, enthält detaillierte Angaben zur Abrechnung unseres Honorars. Grundsätzlich richtet sich unser Honoraranspruch nach dem Anwaltstarif und dem zeitlichen Aufwand, der für einen individuellen Fall aufgewendet wird. Das bedeutet, dass das zu zahlende Honorar mit zunehmender Investition an Zeit ansteigt. Um sicherzustellen, dass der für Ihre Vertretung aufgewendete Aufwand angemessen vergütet wird, erfolgt die Abrechnung nach diesem Prinzip, wobei sämtliche erforderlichen Schritte stets in höchster Qualität durchgeführt werden.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Abrechnung von Rechtsanwaltshonoraren ist bei Anwendung der tariflichen Abrechnung ebenso der Streitwert zu berücksichtigen. Dieser Wert gibt den Wert der jeweiligen Rechtsangelegenheit an. In Liegenschaftsstreitigkeiten entspricht der Streitwert beispielsweise dem Verkehrswert der Liegenschaft, während er bei Streitigkeiten aus Schadenersatzansprüchen bzw. Leistungsansprüchen (= z.B. nicht gezahltes Honorar eines Handwerkers, ausstehende Kaufpreiszahlung, Rückstände aus Mietverträgen, Schmerzengeld oder andere Forderungen) dem entsprechenden Wert bzw. Leistungsanspruch entspricht.
In Strafsachen gelten demgegenüber festgelegte Sätze, die je nach Höhe des Strafsatzes bzw. dem zuständigen Gericht (einzelrichterliches Verfahren vor dem Bezirksgericht oder Landesgericht, Schöffengericht oder Geschworenengericht) variieren. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass der Ihnen zugutekommende Vertretungsaufwand angemessen abgegolten wird, und dass jeder Schritt, der unternommen wird, perfektioniert wird, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Als spezialisierte Rechtsanwälte verwenden wir üblicherweise die tariflichen Bestimmungen des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG), des Notariatstarifgesetzes (NTG) oder der Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) als Grundlage für unsere Abrechnungen. Jedoch berücksichtigen wir dabei ein Mindesthonorar, das auf einem Stundensatz basiert. Bei der Anwendung der Stundensatzabrechnung legen wir besonderen Wert auf die Abrechnungseinheiten. In unserer Kanzlei erfolgt die Abrechnung für Leistungen bis zu 5 Minuten immer in Einheiten von 5 Minuten, während Leistungen bis zu 15 Minuten in Einheiten von 15 Minuten abgerechnet werden. Ein Telefonat, das 8 Minuten dauert und auch die notwendige Aktennotiz beinhaltet, wird mit einer Abrechnungseinheit von 15 Minuten veranschlagt. Dem gegenüber wird zum Beispiel die Bearbeitung eines eingegangenen E-Mails, welches innerhalb von 3 Minuten erfolgen kann, mit einer Abrechnungseinheit von 5 Minuten berechnet.
Die Haftung des RA für seine berufliche Tätigkeit ist gemäß § 17a RL-BA 1977 iVm § 21a RAO für jeden Versicherungsfall auf die gesetzliche Mindesthaftpflichtsumme von derzeit € 400.000,00 (Euro vierhunderttausend) beschränkt.
Unsere transparente Abrechnungsmethodik – Klar strukturiert und nachvollziehbar
Wie bereits erörtert, bildet die aufgewendete Zeit wie auch der Streitwert der Rechtssache die Grundlage für die Festsetzung unseres Honoraranspruchs. Unser Honorar basiert im Wesentlichen auf dem effektiven Aufwand, einschließlich der Anzahl und Dauer von versandten Schreiben, E-Mails, Telefonaten, Konferenzen und Gerichtsverhandlungen bzw. Behördengängen. Die Intensität der Korrespondenz und insbesondere die Anzahl der Besprechungen haben einen entscheidenden Einfluss auf die Kosten der Rechtsvertretung. Eine effiziente Bearbeitung mit minimalem Bedarf an Nachfragen und Klärungen durch unsere Mandanten führt zu einer niedrigeren Honorarnote im Gegensatz zu einem Fall, der eine Vielzahl von Schreiben, E-Mails und Telefonaten erfordert. Wenn beispielsweise viele separate E-Mails oder einzelne Dokumente übermittelt werden, verlängert sich die zur Aktanlage, Sortierung und Bearbeitung aufzuwendende Zeit dementsprechend. Die Besprechung oder Überarbeitung von E-Mails, Schreiben und Schriftsätzen in umfänglichen und häufigen Telefonaten und Konferenzen, anstatt einer effizienten Mitteilung von Änderungswünschen per E-Mail, kann erneut Kostensteigerungen verursachen. Wir bitten Sie daher im Sinne der Kostenschonung, uns zu Beginn der Auftragserteilung sämtliche relevanten Informationen, Dokumente, etc. geordnet und gesammelt zu übermitteln.
In Bezug auf Rechtsschutzversicherungen teilen wir Ihnen gerne mit, dass wir selbstverständlich eine allfällige Vergütung der Rechtsschutzversicherung auf unser Honorar anrechnen. Aufgrund unserer Spezialisierung ist es uns jedoch nicht möglich, ausschließlich mit Rechtsschutzversicherungen zu arbeiten, da diese grundsätzlich Honorare von Rechtsanwälten nur auf Basis der tariflichen Vorschriften (RATG, NTG, AHK) honorieren und auch dabei nach eigenem Ermessen erhebliche Teile von Leistungen nicht erstatten. Am effizientesten für den Mandanten ist es daher, wenn dieser selbst nach Abschluss der Rechtssache die Honorarnote, welche wir zu diesem Zwecke gerne alternativ zum Stundensatzhonorar zusätzlich nach den tariflichen Vorschriften ausstellen, bei seiner Rechtsschutzversicherung einreicht.
Im Kontext von Gerichtsverfahren und der Abrechnung nach Stundensatz ist zu beachten, dass unsere Kanzlei zwar grundsätzlich bestrebt ist, die Kosten des Einschreitens oder zumindest einen Teil davon von der Gegenseite einzufordern. Diese Kosten richten sich jedoch nicht nach dem Stundensatz, sondern sind ebenfalls gemäß dem Rechtsanwaltstarifgesetz gestaltet. Es besteht daher die Möglichkeit, dass im Falle eines vollständigen Obsiegens in einem Gerichtsverfahren Kosten trotzdem auch vom Mandanten zu tragen sind, dies abhängig vom Streitwert. Ein allfälliger Kostenersatz der unterliegenden Gegenseite wird selbstverständlich auf unser Honorar angerechnet.
Eine vorab mitgeteilte, grobe und unverbindliche Kostenschätzung beruht auf einer effizienten Bearbeitung der Rechtssache und vermittelt nur begrenzt Einblicke in die tatsächlichen Kosten der Rechtsberatung, da diese maßgeblich vom Verlauf der Rechtssache und dem Verhalten der involvierten Parteien, insbesondere der Gegenseite oder des Gerichts bzw. der Behörde, beeinflusst werden.
Selbstverständlich stellen wir Ihnen gerne in regelmäßigen Abständen detaillierte Zwischenabrechnungen zur Verfügung, um jeden Abrechnungspunkt im Detail nachvollziehbar zu gestalten.
Weitere Informationen zur Honorarabrechnung eines österreichischen Rechtsanwaltes können Sie auch in der Broschüre des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages “Mein Recht ist kostbar. Was Sie über das Honorar des Rechtsanwalts wissen sollten.” finden.
Für die anwaltliche Tätigkeit sind unter anderem folgende Gebühren- und Berufsordnungen anwendbar:
– Rechtsanwaltsordnung (RAO)
– Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG)
– Allgemeine Honorarkriterien für Rechtsanwälte (AHK)
– Richtlinie für die Berufsausübung (RL-BA)
– Berufsregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
– Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (DSt)
– Für nähere Informationen siehe auch die Website der Österreichischen Rechtsanwaltskammer (ÖRAK): www.oerak.at