Aufgaben und Ziele des Strafrechts - Praxisfall Diebstahl
Wenn viele Menschen in Gemeinschaften zusammenleben, sind Konflikte vorprogrammiert. Das Strafrecht soll hier insbesondere die wesentlichen Grundpfeiler des Gemeinschaftslebens, wie insbesondere Leib und Leben und Privateigentum sichern und vor unberechtigten Eingriffen schützen. Aber auch andere wichtige Rechtsgüter, wie die Ehre, die sexuelle Integrität und viele weitere Normen, welche den Bestand der Rechtsordnung garantieren, sollen durch die Gerichtsbarkeit gegen gesetzwidrige Eingriffe dadurch geschützt werden, dass die Täter bestraft werden. Bereits durch das Wissen der Allgemeinheit von der Möglichkeit dieser Strafen wird in generalpräventiver Hinsicht (zum Unterschied von Spezialprävention zielt die Generalprävention darauf ab, dass die Allgemeinheit durch das Wissen um die Bestrafung von Straftaten von deren Begehung präventiv abgehalten wird) auf die Einhaltung der Rechtsordnung hingewirkt. Zusammengefasst sollen daher durch das Strafrecht bestimmte gesellschaftspolitisch unerwünschte Verhaltensweisen durch Sanktionen eingedämmt werden. Weil Opfer von Straftaten, in nahezu allen Fällen, nicht selbst für Vergeltung und Gerechtigkeit sorgen dürfen, liegt diese Verantwortung beim Staat. Hier ist es wichtig, in jedem einzelnen Fall für ein möglichst gerechtes Urteil zu sorgen und die Opfer vor den Tätern zu schützen. „Im heutigen Strafrecht liegt die Strafgewalt (ius puniendi – das Recht zu strafen) allein beim Staat. Die Strafprozessordnung (StPO) regelt das Verfahren über die Aufklärung von Straftaten, über die Verfolgung verdächtiger Personen und über damit zusammenhängende Entscheidungen.“