Die Urkundenfälschung nach § 223 StGB
Urkundenfälschung ist ein Delikt, das im täglichen Leben und in juristischen Auseinandersetzungen eine wesentliche Rolle spielt. Es umfasst die Herstellung, Veränderung oder Nutzung gefälschter Dokumente, um damit eine Täuschung im Rechtsverkehr herbeizuführen. Dies kann von der Fälschung eines Ausweises bis hin zur Manipulation von Vertragsdokumenten reichen.
Was versteht man unter einer Urkunde?
Im juristischen Sinn wird der Begriff “Urkunde” sehr präzise definiert. Eine Urkunde ist jede dauerhafte menschliche Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und den Aussteller erkennen lässt. Dies schließt sowohl handgeschriebene Dokumente als auch gedruckte Papiere ein. Wichtig ist, dass das Dokument einen rechtlich relevanten Inhalt hat, der auf eine bestimmte Person zurückgeführt werden kann.
Urkundenfälschung
Der Paragraph 223 des Strafgesetzbuches definiert die Urkundenfälschung. Es ist rechtswidrig, eine Urkunde herzustellen, zu verändern, zu vernichten oder zu gebrauchen, um dadurch jemanden zu täuschen und sich oder einem anderen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Die Strafbarkeit entsteht also aus der Absicht, durch die Verwendung der gefälschten Urkunde in rechtlichen Angelegenheiten zu täuschen.
Beispiele für Urkundenfälschung
Ein klassisches Beispiel für Urkundenfälschung wäre die Modifikation eines offiziellen Dokuments wie eines Führerscheins, bei dem das Geburtsdatum geändert wird, um jünger zu erscheinen. Ebenso fällt das Erstellen gefälschter Arbeitszeugnisse oder Hochschuldiplome unter diese Kategorie.
Zusammenfassung und Handlungsaufforderung
Urkundenfälschung ist ein ernstes Vergehen, das schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Wenn Sie mit dem Vorwurf der Urkundenfälschung konfrontiert werden oder selbst Opfer einer Urkundenfälschung geworden sind oder rechtliche Fragen zu diesem Thema haben, zögern Sie nicht, unsere Kanzlei zu kontaktieren.