Neue "illegale" Freizeitwohnsitze im Achental in den Gemeinden Eben am Achensee, Steinberg am Rofan und Achenkirch
Die jüngsten Entwicklungen rund um illegale Freizeitwohnsitze im Achental – der neue “Hotspot” von Freizeitwohnsitzen in Tirol
Die Problematik rund um Freizeitwohnsitze ist immer wieder ein brisantes Thema, vor allem im Bundesland Tirol. Nun sind im Achental in Tirol 75 neue illegale Freizeitwohnsitze aufgetaucht, denen rigorose Kontrollen der Behörden vorangegangen sind. Wenig überraschend fühlen sich die jeweiligen Eigentümer durch die ständigen Kontrollen belästigt, manche sprechen sogar von “Gestapo-Methoden”. In diesem Artikel soll ein kurzer Grundüberblick verschafft werden, wie man sich verhält, wenn die Behörde fälschlicherweise davon ausgeht, dass man einen illegalen Freizeitwohnsitz begründet hat.
Vorab kann gesagt werden, dass in so einem Falle die unverzügliche Beauftragung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt unerlässlich ist, um größere Schäden zu vermeiden. Bei einem Verstoß gegen die Tiroler Raumordnung, welche nur eine der möglichen Sanktionsnormen enthält, drohen bis zu € 40.000,00 an Strafe.
Grundsätzliche Rechtslage von Freizeitwohnsitzen in Tirol
Freizeitwohnsitze müssen grundsätzlich genehmigt sein. Das bedeuted, dass diese entweder vornherein als solche gewidmet sind oder eine persönliche Ausnahmebewilligung des Bürgermeisters bestehen muss. Beides ist heutzutage leider nur mehr sehr schwer zu erreichen, daher kommen auch immer mehr illegale Freizeitwohnsitze ans Licht.
Gerne verweisen wir Sie hier auf unseren Rechtsartikel, welcher die rechtlichen Grundzüge rund um Freizeitwohnsitze in Tirol darstellt. Besuchen Sie hierzu https://rechtsanwalt-gamsjaeger.at/freizeitwohnsitz-in-tirol/
Wie man sich im Fall von behördlichen Kontrollen verhalten sollte
Wie bereits am Anfang erläutert, ist die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwaltes unerlässlich. Mag. Gamsjäger hat bereits über 10 Jahre Erfahrung im komplexen Rechtsgebiet rund um Freizeitwohnsitze. Vor seiner Tätigkeit war er bei einer Gemeinde in Tirol beschäftigt und hat dort die Verfahren rund um Freizeitwohnsitze von der Gegenseite aus geführt. Aufgrund dieser Erfahrung kann er Sie umfassend beraten, wenn es darum geht mögliche Strafen abzuwenden oder zu mildern.
Sie selbst können jedoch auch dazu beitragen, dass Ihr Aufenthalt im schönen Bundesland Tirol nicht durch lästige behördliche Kontrollen getrübt wird. Um zu beweisen, dass eben genau kein illegaler Freizeitwohnsitz vorliegt, sondern ein legitimer Hauptwohnsitz, können Sie beispielsweise Rechnungen aufbewahren von Restaurantbesuchen oder Einkäufen aus der Umgebung. Nachbarn oder Freunde aus der Umgebung können ebenfalls als Zeugen Stellungnahmen abgeben, dass Sie jedenfalls nicht nur zur Erholung in Tirol sind, sondern tatsächlich Ihren Hauptwohnsitz hier haben. Sie können beispielsweise auch Fotos von Wandertagen, Skiausflügen usw machen, um zu bezeugen, dass Sie hier leben und nicht nur Urlaub machen. Weiters kann zB ein Abonnement in einem Fitnessstudio o.ä dazu beitragen, die Zweifel der Behörden zu entkräften.
All dies ist selbstverständlich ein mühsamer Prozess. Es ist daher oft die beste Entscheidung, die gesamte Rechtssache einem Spezialisten zu übergeben.
Sollten Sie Gegenstand einer behördlichen Ermittlung rund um einen angeblich illegalen Freizeitwohnsitz in Tirol sein, zögern Sie daher nicht uns anzurufen. Ohne einen spezialisierten Rechtsanwalt werden oft wichtige Fristen übersehen und ist es dann oftmals schon aus verfahrensrechtlichen Gründen zu spät, die ausgesprochene Strafe zu verhindern oder zu mildern.