Aussageverweigerung führte zu Freispruch
Der Vorwurf
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe einerseits seine Ehegattin bedroht und andererseits, dass er sie mehrfach am Körper verletzt habe.
Aussageverweigerungsrecht als zentrales Element im Strafprozess
Da die Ehegattin im Hauptverfahren von ihrem Recht Gebrauch machte, die Aussage zu verweigern und sie zudem auch die einzige Zeugin des ganzen Verfahrens war, musste der Angeklagte freigesprochen werden. Dies ergibt sich unter anderem aus § 252 StPO, nach welcher Aussagen von Zeugen zB vor der Polizei im Hauptverfahren nur verlesen werden dürfen, wenn der Angeklagte die Möglichkeit hatte, sich an der Vernehmung des Zeugen zu beteiligen. Da im hier gegenständlichen Fall die Zeugin die Aussage berechtigt verweigert hat, bestand eine solche Möglichkeit der Beteiligung nicht. Da somit keine Beweise mehr vorlagen, war der Angeklagte freizusprechen.
Resümee
Im hier gegenständlichen Fall wollte die Zeugin ihren Ehegatten offensichtlich nicht weiter belasten, aus welchen Gründen auch immer. Da der Angeklagte knapp drei Wochen in Untersuchungshaft war, wurde neben dem Verteidigerkostenbeitrag auch ein Antrag auf Haftentschädigung gestellt.
Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger Mag. Stefan Gamsjäger