Die Hehlerei nach § 164 StGB
Hehlerei, wie im § 164 des Strafgesetzbuches (StGB) definiert, beschreibt ein Verbrechen, das nach einer Straftat gegen fremdes Vermögen begangen wird. Es geht dabei um das Verbergen oder Verwerten von Gegenständen, die durch die Straftat erlangt wurden. Die Hehlerei setzt also eine vorherige Straftat voraus, bei der ein Täter einen Gegenstand illegal erworben hat.
Der Wortlaut des Gesetzes
Nach dem Gesetz wird folgendes unter Strafe gestellt:
Unterstützung des Täters: Wer den ursprünglichen Täter nach der Tat dabei unterstützt, die illegal erlangten Sachen zu verbergen oder zu verwerten, macht sich der Hehlerei schuldig.
Besitz und Weitergabe: Ebenso wird bestraft, wer solche Sachen kauft, sich sonstwie aneignet oder sie Dritten verschafft.
Wertabhängige Strafen: Je höher der Wert des verheimlichten Gegenstands, desto höher die mögliche Strafe. Besonders schwere Fälle können Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen.
Beispiele zur Hehlerei
Stellen Sie sich vor, jemand stiehlt einen wertvollen Schmuck und verkauft ihn anschließend an eine andere Person. Diese Person, die den Schmuck kauft, obwohl sie weiß, dass er gestohlen wurde, macht sich der Hehlerei schuldig. Ebenso macht sich eine Person strafbar, die hilft, die gestohlenen Sachen zu verkaufen oder zu verstecken, um die Herkunft zu verschleiern.
Rechtliche Konsequenzen
Die Strafen für Hehlerei variieren:
– Eine einfache Hehlerei kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen bestraft werden.
– Bei höherwertigen Gegenständen (über 5.000 Euro) steigt die Strafdrohung auf bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.
– In schweren Fällen, etwa bei gewerbsmäßiger Hehlerei oder wenn die Vortat besonders schwerwiegend war, können Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verhängt werden.
Fazit
Hehlerei ist ein ernstzunehmendes Delikt, das darauf abzielt, die durch eine Straftat erlangten Vorteile zu verschleiern und zu nutzen. Sollten Sie beschuldigt werden, eine Hehlerei begangen zu haben, sollten Sie unverzüglich einen spezialisierten Strafverteidiger beauftragen um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. Gerne beraten unsere Experten Sie umfassend rund um Vermögensdelikte wie die Hehlerei.